Wir errichten und prüfen Wandhydranten und Steigleitungen naß/trocken


Mit geschultem Fachpersonal und technisch spezieller Kundendienstausrüstung bieten wir optimale Voraussetzungen um Löschwasserleitungen und Schlauchanschlußeinrichtungen entsprechend geltender Vorschriften der DIN 14 461 und 14 462 zu prüfen. Die von der Baubehörde vorgeschriebene Hydranten-Einrichtung unterliegt einer genau reglementierten Prüfung.

Als effektive Einrichtung zur Bekämpfung von Bränden haben sich Wandhydranten und Steigleitungen etabliert. Der unmittelbare und vor allem ununterbrochene Wasserstrom ist jedoch nur bei einwandfreiem Zustand der Anlagen garantiert. Um die ständige Betriebsbereitschaft sicherzustellen, wird schon bei der Installation eine Abnahmeprüfung gefordert.

 

Zudem ist in regelmäßigen Abständen eine Gebrauchsprüfung durchzuführen. Wer zu welchem Zeitpunkt Wandhydranten und Steigleitung prüfen oder warten muss, ist im Baurecht für bauliche Anlagen des jeweiligen Bundeslandes festgeschrieben. Auch wenn Wandhydranten und Steigleitungen nicht aufgrund von baulichen Vorschriften, sondern freiwillig eingebaut worden sind, müssen diese in vorgegeben Zeitabständen geprüft werden.

Steigleitungen "naß" nach spätestens 1 Jahr
Steigleitungen "naß / trocken" nach spätestens 1 Jahr
Steigleitungen "trocken" nach spätestens 2 Jahren

Wartung von Wandhydranten:

- Druckprüfung 'naß' gemäß DIN 14461
- Druckprüfung 'trocken' gemäß DIN 14462
- Druckprüfung Gummischlauch gemäß DIN 14818


Vereinbaren Sie einen Termin mit uns:

Tel.: 0 29 72 / 24 11
Fax.: 0 29 72 / 92 15 28
Mobil: 01 75 / 1 60 59 31